Der Höchstsatz für eine Mahlzeit beträgt 4,15€ und ist sozial gestaffelt.
Die Abrechnung erfolgt durch das GBS-Büro in dem Folgemonat. Wir berechnen das Mittagessen anhand der angemeldeten Tage.
Bitte beachten sie, dass wir das Mittagessen nur nicht berechnen, wenn sie Ihr Kind mindestens 24 Stunden vorher (bis 13 Uhr am Vortag) abgemeldet haben.
Sie erhalten von uns eine Rechnung, die am 20. des Folgemonats per SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen wird.
E und E24 – Was bedeutet das?
E/ E24 | Beispiel | Mittagessenabrechnung |
E = entschuldigt. Kind wurde kurzfristig abgemeldet. Das Mittagessen wird berechnet.
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Am Montag früh um 8:00 Uhr rufen Sie bei uns im Büro an und melden Ihr Kind für den Montag krank.
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Das Mittagessen wird für den Tag in Rechnung gestellt. |
Sie melden Ihr Kind am Sonntagabend um 18:00 Uhr per Email für den nächsten Tag, Montag, krank.
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Das Mittagessen wird für Montag trotzdem in Rechnung gestellt, da nicht 24 Stunden vorher abgemeldet. |
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E24 = 24 Stunden vorher entschuldigt. Das Mittagessen wird nicht berechnet.
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Am Montagmorgen schreiben Sie uns eine E-Mail, dass Ihr Kind bis einschließlich Mittwoch krank sein wird.
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Montag wird das Mittagessen berechnet (E), Dienstag und Mittwoch wird das Mittagessen nicht berechnet (E24).
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Sie schreiben am Sonntag bis 13:00 Uhr, dass Ihr Kind die gesamte Woche nicht zur Schule kommen wird.
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Ihr Kind wurde bis 13 Uhr des Vortages abgemeldet, sodass von Montag bis Freitag kein Mittagessen in Rechnung gestellt wird.
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