Die Beratungslehrerin leistet u.a. fallbezogene Einzelhilfe, insbesondere Klärungshilfe, diagnostische Abklärung der Problemlage, lösungsorientierte Beratung und ggf. Vermittlung an andere Einrichtungen.
Sie gewährleistet unabhängige, allparteiliche und ergebnisoffene Beratung und wird bei Anfrage durch Schüler, Eltern und Lehrer und mit Zustimmung des Ratsuchenden tätig und wahrt dabei die Vertraulichkeit.
Folgende Aufgaben gestaltet die Beratungslehrerin eigenverantwortlich:
- Vorklärung bei Problemsituationen/Problemlagen ggf. Weiterleitung an den Sonderpädagogen- Beratung bei schwierigen Schullaufbahnentscheidungen
- beratende Zusammenarbeit mit dem Sonderpädagogen und dem Förderkoordinator bei Abgrenzung zwischen dem Förderschwerpunkt Lernen und dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung
- Beratung und Unterstützung für Schüler, die keine sonderpädagogische Ressource erhalten, sowie für deren Eltern und Lehrkräfte
- Hilfe und Unterstützung von Kolleg/innen bei AUL-Anträgen und Diagnostik bei AUL- Anträgen
- Beratung bei Fragen zu besonderen Begabungen und Diagnostik bei besonderen Begabungen
- Moderation von Fallbesprechungen
- Angebote an Klassenlehrer/innen bei Konflikten, z. B. die Ausgrenzung von Schüler/innen mit besonderen Problemen, durch eine Schulklassen bezogene Beratung
- Beratungsangebote bei Absentismus
- Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Beratung zu Gewalt- und Suchtpräventionsfragen
- Beratung bei Mobbing
- Konfliktmoderation zwischen Einzelnen und Gruppen
- auf Anfrage Begleitung von Teambildungsprozessen
- Vernetzung /Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie z. B. dem ReBBZ, den Jugendämtern, therapeutischen und sozialen Einrichtungen im Stadtteil sowie dem LI
- regelmäßige Teilnahme an den Koordinationstreffen des für die Schule zuständigen ReBBZ
- regelmäßige Teilnahme an den Förderkonferenzen